hatten. Mit Bauentscheid vom 12. Juli 2019 erteilte die Gemeinde sowohl die Baubewilligung für die ostseitige Fassadensanierung als auch die Baubewilligung für den Anbau des Vordachs an der Ostfassade. Noch während der Rechtsmittelfrist begann die Beschwerdegegnerin mit der Bauausführung.