2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 30. Juli 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, Ziffer 1 des Zwischenentscheids vom 2. Juli 2019 sei aufzuheben. Auf ihre Einsprache sei einzutreten und die Sache sei zur materiellen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.