b) Die Überbauungsordnung ist das Mittel zur rechtlichen Festlegung der Erschliessungsanlagen (Art. 88 Abs. 1 Bst. a BauG). Aus der Überbauungsordnung "Wirtschaftspark Thun Schoren", insbesondere aus dem Situationsplan geht hervor, dass die verkehrstechnische Erschliessung des Wirtschaftsparks und damit auch des Bauvorhabens Bestandteil der Überbauungsordnung war. Die Bushaltestelle befand sich bereits zum damaligen Zeitpunkt unmittelbar neben der Einmündung der "Im Schoren" Strasse auf die O.________strasse.42 Die Erschliessung des vorliegenden Projekts wurde damit in der UeO verbindlich geregelt.