12. Verkehrserschliessung a) Die Beschwerdeführenden rügen, bei der Einmündung der Strasse "Im Schoren" in die O.________strasse seien die Sichtbermen insbesondere wegen des Velowegs und dem Trottoir nicht eingehalten. Die Bushaltestelle verlange zusätzliche Aufmerksamkeit. Der Beschwerdeführer 9 macht insbesondere geltend, das Eckgebäude beim Anschluss der Strasse "Im Schoren" an die O.________strasse sei kürzlich verändert worden. Dies hätte die Übersichtlichkeit weiter wesentlich verschlechtert. Diese Schnittstelle genüge in keiner Weise der Verkehrssicherheit und die bestehenden Konflikte würden durch das Bauvorhaben verschärft.