Ob die umweltrechtlichen Bestimmungen eingehalten sind, ist unabhängig davon zu prüfen. Wie bereits dargelegt, sind die Planungswerte auch bei einem 24- Stundenbetrieb eingehalten. Die entsprechende Rüge erweist sich daher ebenfalls als unbegründet. 11. Prozessspezifische Produktionsanlage a) Der Beschwerdeführer 9 macht insbesondere geltend, das Bauvorhaben sei auf die Bedürfnisse der Mieterin der Beschwerdegegnerin zugeschnitten. Bei einer Änderung des Mietvertrags könne die Baute kaum anders als geplant genutzt werden. Damit werde die geforderte Flexibilität nicht eingehalten. Durch die starke Gliederung des Bauvorhabens würden künftige Nutzungsveränderungen verhindert.