Schliesslich setzte die Verletzung von Treu und Glauben insbesondere voraus, dass eine für eine Auskunftserteilung zuständige Behörde in einer konkreten, den betreffenden Bürger berührenden Angelegenheit eine unrichtige Auskunft erteilt hätte.38 Bei einer Projektpräsentation handelt es sich nicht um eine, einem Bürger oder einer Bürgerin, konkret erteilte Auskunft. Der Projektpräsentation lag kein einzelner Sachverhalt zugrunde, in Bezug auf welchen die Behörde eine klare Auskunft erteilte. Viel mehr erfolgten dabei generelle Ausführungen. Die Beschwerdeführenden können sich daher bereits aus diesem Grund nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen.