Auch die Grösse des Bauvorhabens sowie die Gestaltung der Aussenräume haben keinen Einfluss auf die Zonenkonformität. Zudem zeigen auch die von den Beschwerdeführenden angesprochene Projektpräsentation resp. die darin enthaltene Modellansicht des Wirtschaftsparks, dass immer eine dichte Bebauung geplant war.37 Bereits damals waren keine kleinräumigen Gebäude mit viel Grünraum dazwischen, sondern eine kompakte Bebauung mit grossen Gebäuden und klaren Formen vorgesehen. Eine Parkanlage und mehr Grünfläche waren nie beabsichtigt. Das Bauvorhaben ist in dieser Zone zonenkonform. 37 Vgl. Projektpräsentation Wirtschaftspark Thun-Schoren, abrufbar unter: