16 UeO nicht, auch wenn das Gebäude insgesamt nicht dem MINERGIE-P Standard entspricht. Auch diese Rüge erweist sich als unbegründet. 8. Verdrängung Grundwasser a) Das Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich Au. Die Unterkante des Gebäudes liegt nicht unter dem für den Durchflussnachweis relevanten mittleren Grundwasserspiegel. Die Durchflusskapazität wird aber durch 51 verrohrte Vollverdrängungs-Bohrpfähle mit einer Länge von 20 Meter und einem Durchmesser von 50 Zentimeter vermindert. 18.5 Meter dieser Bohrpfähle liegen unter dem mittleren Grundwasserspiegel.