Daraus geht nur hervor, die Empfehlung solle bei Bauten, die bezüglich der Energieeffizienz und des Energiesparens dem neusten Stand entsprechen, nicht gelten. Dieser Absatz zwei zeigt zudem auf, dass die Bestimmung in erster Linie auf die Energieeffizienz abzielt, resp. umweltschonende Heizungen anzustreben sind. Gemäss dem Fachbericht Kontrolle Energietechnischer Massnahmennachweis EMN vom 8. Februar 2019 weisen die Luft/Wasser-Wärmepumpen eine bessere Umweltverträglichkeit auf als eine Erdgasheizung.31 Die vorgesehenen Luft/Wasser- Wärmepumpen widersprechen somit Art. 16 UeO nicht, auch wenn das Gebäude insgesamt nicht dem MINERGIE-P Standard entspricht.