Dieser Lärmnachweis ist plausibel. Die Beschwerdegegnerin hat insbesondere auch berücksichtigt, dass bei zwei Wärmepumpen ein um 3 dB(A) höherer maximaler Schallleistungspegel einzusetzen ist, als bei der Verwendung nur einer Wärmepumpe: So hat das Modell LIN 28TES der Firma Meier Tobler AG gemäss Schalldatenverzeichnis der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS einen maximalen Schallleistungspegel von 62 dB(A). Die Beschwerdegegnerin hat ihrer Berechnung einen solchen von 65 dB(A) zugrunde gelegt. Mit den errechneten Beurteilungspegeln von 34.9 dB(A) nachts und 29.9 dB(A) tags sind die Planungswerte eingehalten.