36 Metern reduziert sich der hörbare Schallpegel auf ca. 17 dB(A). Dieser ist, wie auch von der Abteilung Immissionsschutz angenommen, nicht mehr hörbar. Zusätzliche Massnahmen aufgrund des Vorsorgeprinzips sind daher nicht erforderlich. g) Bei den sechs LKW Fahrten pro Tag, die in der Zeit zwischen 7 und 19 Uhr erfolgen sollen, ist laut Abteilung Immissionsschutz auf Grund der kurzen Einwirkungszeit der einzelnen Lärmphasen und dem Umstand, dass am Tag die Planungswerte 10 dB(A) höher seien als während der Nacht ebenfalls damit zu rechnen, dass die Planungswerte eingehalten seien.