e) Die Abteilung Immissionsschutz hat in ihrem Fachbericht vom 8. Januar 2020 betreffend Prozessabluft ausgeführt, bei dem im ersten Bericht genannten Schallpegel von 55 dB(A) in einem Meter Abstand vom Prozessabluftaustritt handle es sich um einen Emissionspegel. Bei vier Produktionslinien sei auch mit vier Abluftaustritten zu rechnen. Dies ergebe einen Summenpegel der vier Produktionslinien von 61 dB(A). Bei einer Distanz zum nächstgelegenen Immissionsort von 37 Metern ergebe dies einen Schallpegel von 29.6 dB(A) und damit einen Beurteilungspegel von 41.6 dB(A). Vergrössere sich die Distanz, verringere sich der Beurteilungspegel.