Dort gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Die Planungswerte liegen dort bei 55 dB(A) während dem Tag und bei 45 dB(A) während der Nacht. Der sich im Südwesten des Gebäudes befindende Produktionsbetrieb mit einer Betriebswohnung hält einen Abstand von ca. 15 Metern zum Bauvorhaben ein. Allerdings sind die konstanten Lärmquellen alle auf der gegenüberliegenden Seite des Gebäudes, resp. die Distanz zum Produktionsbereich beträgt ca. 40 m. Für die Prüfung, ob die Planungswerte eingehalten sind, ist dieser Immissionsort, der weiter entfernt von den Lärmquellen liegt als die Immissionsorte in der Wohnzone, daher nicht von Bedeutung.