d) In der Arbeitszone gilt grundsätzlich die Lärmempfindlichkeitsstufe IV. Der südwestliche Teil des Bauvorhabens liegt zudem im Gebiet, das der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeordnet ist. In diesem Bereich liegen jedoch keine Lärmquellen, so dass bei den Lärmemissionsorten grundsätzlich die Lärmempfindlichkeitsstufe IV gilt. Das heisst, die Planungswerte liegen bei 65 dB(A) während des Tages und bei 55 dB(A) während der Nacht. Die am nächsten gelegenen Gebäude und damit die relevanten Immissionsorte befinden sich in der Wohnzone und rund 37 Meter entfernt vom Gebäude. Dort gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II.