10/21 BVD 110/2019/125 mit ca. 29 LKW-Bewegungen pro Woche zu rechnen. Der im vorinstanzlichen Verfahren eingeholte Bericht des beco hält fest, eine unzulässige Lärmbelästigung der Anwohner sei nicht zu erwarten, begründet diese Schlussfolgerung aber nicht näher. Das Rechtsamt holte daher beim Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz, einen ergänzenden Fachbericht ein.