c) Die zukünftige Mieterin der Beschwerdegegnerin plant bei einem Vollausbau den Betrieb von vier Produktionslinien. Die Abluft der Produktionslinien soll gesammelt und auf der dem Wohngebiet abgewandten Dachseite ins Freie geführt werden. Die Schallemissionen sollen zusätzlich durch eine Schalldämpfung reduziert werden, so dass der Schallpegel maximal bei 55 dB(A) liegen soll. Im Gebäudeinnern ist auf Grund der Produktion mit einem Lärmpegel bis zu 80 dB(A) zu rechnen. Schliesslich befinden sich im Untergeschoss zwei Wärmepumpen sowie ein Kompressor. Die Schalldruckpegel der Luft/Wasser-Wärmepumpen sollen bei je 65 dB(A) liegen.