e) Auf Grund der verschiedenen Fachberichten des FBA sowie den vorhandenen Unterlagen konnte die BVD den erforderlichen Sachverhalt vollständig erfassen. Die Einholung eines Gutachtens der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) und die Durchführung eines Augenscheins waren daher nicht erforderlich. Die entsprechenden Beweisanträge sind abzuweisen. 6. Lärmimmissionen