Das Bauvorhaben liegt zwar in der Nähe des Ortsbildgebiet O IX Schoren, aber da es sich nicht selber in diesem Gebiet befindet, muss es die entsprechend erhöhten gestalterischen Anforderungen22 grundsätzlich nicht erfüllen. Bei der Ausarbeitung der ZPP T Gwatt-Schoren war sich der Gesetzgeber der örtlichen Nähe zum Ortsbildgebiet bewusst. Daher hat er u.a. den Grünstreifen als Pufferzone zur Wohnzone geschaffen.23 Dank der damit erwirkten Distanz, ist das Bauvorhaben auch mit dem Ortsbildgebiet O IX Schoren vereinbar.