Wie auch der FBA ausgeführt hat, relativiert sich dank der damit geschaffenen Distanz der volumetrische Grössenunterschied zwischen den beiden Zonen. Dieser Umstand hilft auch, dass sich das Bauvorhaben trotz seiner Grösse nicht nur in die Umgebung der Arbeitszone einordnet, sondern auch das Bild der Wohnzone nicht beeinträchtigt. Ebenso ist dem FBA beizupflichten, dass die Setzung des Gesamtkörpers, resp. die Unterteilung des Gebäudes in die Bereiche Lagerhallte, Produktionsstätte und Verwaltungstrakt der Einordnung in die Umgebung dient. Gleichzeitig ist dadurch das Innenleben des Gebäudes auch von aussen ersichtlich;