Grundsätzlich stehe aber die Schaffung von Gewerbe- und Industrieflächen im Vordergrund. Gestalterische Anforderungen würden hinsichtlich der baulichen Entwicklung und insbesondere auch in Bezug auf die Aussenräume gemacht. Der vorgesehene Grünstreifen diene der Trennung des Wirtschaftsparks vom umliegenden Wohngebiet und stelle gleichzeitig eine öffentliche Durchwegung sicher. Damit stelle die UeO die Verträglichkeit des Wirtschaftsparks mit der umliegenden Wohn- bzw. Industriequartiere sicher. Das Bauvorhaben selber resp. die volumetrische Wirkung werde durch den 26 Meter breiten Grünstreifen reduziert.