Der FBA hat bereits im August 2017 eine Voranfrage der Bauherrschaft beurteilt. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens hat sich der FBA intensiv mit dem Bauvorhaben auseinandergesetzt. Er hat sich anlässlich einer Begehung vor Ort ein Bild der gegebenen Situation gemacht und sich kritisch mit dem Bauvorhaben auseinandergesetzt. Die von ihm vorgetragene Kritik hat zu verschiedenen Anpassungen und Überarbeitungen des Bauvorhabens geführt.21