Das Baureglement der Gemeinde Thun enthält insbesondere folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht (Art. 5 Abs. 1 GBR16). Die prägenden Elemente und Merkmale von Ortsbildgebieten sind zu erhalten. Neubauten sind so einzufügen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht (Art. 33 Abs. 1 GBR). An die Gestaltung der Bauten und Aussenräume werden im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung Schoren hohe Anforderungen gestellt (Art. 8 Abs. 1 UeO17).