b) Das Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich Au. Die Durchflusskapazität des Grundwassers wird durch 51 verrohrte Vollverdrängungs-Bohrpfähle mit einer Länge von 20 Metern und einem Durchmesser von 0.5 Metern vermindert. Im Gewässerschutzbereich Au dürfen keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) kann aber Ausnahmen bewilligen, soweit die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten 9 Vgl. Erläuternder Bericht zur Revision der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 3. November 2014.