Die Argumentation der Beschwerdegegnerin sowie die Einschätzung des AUE überzeugen. Als Schmelzen bezeichnet man das Übergehen eines Stoffes vom festen in den flüssigen Aggregatszustand. Im Gegensatz zu Reinstoffen haben Stoffgemische wie die Vulkankörner zudem einen Erweichungspunkt, das heisst, zwischen dem festen und dem flüssigen Aggregatszustand liegt eine Zwischenphase. Während dessen wird der Stoff aber nicht verflüssigt, das heisst, er verbreitet sich nicht unkontrolliert. Im vorliegenden Fall sollen die Vulkankörner gemäss den Angaben der Beschwerdegegnerin nicht bis zum Schmelzpunkt erwärmt werden.