c) Das Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) hat in seiner Stellungnahme vom 25. November 2019 ausgeführt, die Erwärmung von Perlit auf rund 1'000 Grad Celsius und die damit verbundene Aufblähung der einzelnen Sandkörner entspreche nicht einem Schmelzprozess, resp. es erfolge keine Verflüssigung eines festen Stoffes und aus dem Erwärmungsprozess gingen keine Mineralfasern hervor. Daher liege kein Anlagetyp im Sinne von Ziffer 70.17 Anhang zur UVPV vor.