a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, beim Expansionsprozess würden die Vulkankörner bis zum Erweichungspunkt erwärmt. Durch diesen Vorgang würden folglich mineralische Stoffe geschmolzen. Dieser Vorgang könne nicht emissionsfrei erfolgen. Pro Tag würden bei einem Vollausbau zudem 38.4 Tonnen der Vulkankörner verarbeitet. Daher seien die Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben. Da es nicht Aufgabe der Beschwerde-instanz sei, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, sei das Verfahren an die Vorinstanz zurück zu weisen.