1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 4. September 2018 bei der Stadt Thun ein Baugesuch ein für den Neubau eines Gewerbebaus mit unterirdischer Autoeinstellhalle auf Parzelle Thun (Strättligen) Grundbuchblatt Nr. I.________. Diese Parzelle befindet sich im Eigentum der Stadt Thun, die der Beschwerdeführerin darauf ein selbständiges und dauerndes Baurecht eingeräumt hat (Thun (Strättligen) Grundbuchblatt Nr. J.________). Die Parzelle liegt in der Zone Arbeiten A, ZPP T Gwatt-Schoren und im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung Wirtschaftspark Thun-Schoren (UeO Schoren). Im Nordwesten der Parzelle liegt das Ortsbildgebiet O IX "Schoren".