c) Der Beschwerdeführer verlangt im Schreiben vom 29. August 2019 weiter eine Zeugenbefragung von sich sowie von Mitarbeitenden der Gemeinde Pieterlen. Zur Begründung führt er aus, die Gemeinde habe ihm nie mitgeteilt, dass das LANAT noch Unterlagen benötigen würde. Dadurch sei er massiv hintergangen und getäuscht worden. Die Baubehörde Pieterlen habe den Grundsatz von Treu und Glauben perfide verletzt.