b) Soweit der Beschwerdeführer zudem Anweisungen an die Adresse des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne verlangt, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Dieses ist am betroffenen Baubewilligungsverfahren nicht beteiligt. Gegen das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne kann demnach auch keine Rechtsverzögerungsbeschwerde erhoben werden.