a) Der Beschwerdeführer verlangt in seiner Beschwerde, die beteiligten Behörden seien "auf zeitliche Dringlichkeit anzuweisen". Dem Rückweisungsentscheid aus dem Jahr 2018 sei im vollen Umfang nachzukommen. Weiter habe das LANAT die noch fehlenden Angaben bis spätestens 1. September 2019 bei ihm ein zu verlangen. Das AGR habe sodann den Bericht bis zum 1. Oktober 2019 zu prüfen und an die Bauverwaltung Pieterlen weiterzuleiten. Die Baubewilligung sei bis spätestens 1. November 2019 auszustellen.