Die Gemeinde hat das Verfahren also seit dem 3. Juni 2019 rasch weitergeführt. Der Beschwerdeführer seinerseits liess die von der Gemeinde gesetzte Frist zur formellen Verbesserung der geänderten Unterlagen zunächst unbenutzt verstreichen und musste ermahnt werden.21 Der nach wie vor fehlende Bericht über die Zonenkonformität ist gemäss den eingereichten Stellungnahmen auf eine Verzögerung beim LANAT zurückzuführen. Das LANAT verweist in seiner Stellungnahme vom 23. August 2018 auf Ferienabwesenheiten, eine Pensionierung sowie auf die Vorgeschichte und Komplexität des Falls. Solche Gründe vermögen mit Ausnahme der allfälligen Komplexität grundsätzlich keine Verzögerung zu rechtfertigen.