Die Gemeinde erliess daraufhin innert weniger Tage am 3. Juni 2019 ein neues Verfahrensprogramm.18 Zudem teilte sie dem Beschwerdeführer ebenfalls am 3. Juni 2019 mit, die eingereichten Unterlagen seien formell mangelhaft.19 Seit dem Verfahrensprogramm vom 3. Juni 2019 hat die Gemeinde das Vorhaben publiziert und 16 In den Beschwerdeakten zum Beschwerdeverfahren RA-Nr. 110/2018/154 17 BVR 2004 S. 133 E. 4.2.1 18 Vorakten (Ordner blau), p. 21 f. 19 Vorakten (Ordner blau), p. 24 RA Nr. 110/2019/124 9