a) Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde aus, die BVE habe am 6. August 2018 den Bauabschlag der Gemeinde aufgehoben und einen Rückweisungsentscheid gefällt. Amtsberichte wie jener über die Zonenkonformität würden noch immer fehlen. Es sei Aufgabe der Behörden, den Sachverhalt von Amtes wegen richtig und vollständig abzuklären. Dergleichen sei im vergangenen Jahr von keiner der beteiligten Amtsstellen ausgegangen. 9 Vgl. Beschwerdeakten zum Beschwerdeverfahren RA-Nr. 110/2018/154 RA Nr. 110/2019/124 7