Daraufhin erliess die Gemeinde am 3. Juni 2019 ein neues Verfahrensprogramm. Weil der Bericht über die Zonenkonformität nach wie vor fehlt, hat der Beschwerdeführer am 29. Juli 2019 eine erneute Rechtsverzögerungsbeschwerde eingereicht. Anders als bei der ersten Rechtsverzögerungsbeschwerde vom 20. November 2018 richtet sich die neuerliche Beschwerde nicht nur gegen die Gemeinde Pieterlen, sondern auch gegen das AGR, das LANAT und das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne. 3. Rechtsverzögerung