d) Im Anschluss an den Entscheid der BVE vom 28. Dezember 2018 fand, soweit ersichtlich, keine weitere Korrespondenz zwischen den Behörden und dem Beschwerdeführer statt. Das Verfahren wurde erst weitergeführt, als der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Ende Mai / Anfang Juni 2019 geänderte Baugesuchsunterlagen einreichte, wonach die geplante Scheune mit Wasserfassung grösser als ursprünglich vorgesehen realisiert werden soll. Daraufhin erliess die Gemeinde am 3. Juni 2019 ein neues Verfahrensprogramm.