Teilweise seien bloss wenige Tage zwischen einzelnen Instruktionsmassnahmen vergangen. Dass das Verfahren aufgrund des Beschwerdeverfahrens und der Aufhebung des Bauabschlags bereits länger dauere, ändere nichts an der grundsätzlich effizienten Gesuchsbearbeitung durch die Gemeinde. Angesichts der Gesamtumstände könne nicht gesagt werden, die Gemeinde habe mit dem aktuellen Stillstand von nicht mehr als knapp drei Monaten das Verfahren verschleppt.