einzureichenden Unterlagen seien daher direkt mit der Bauabteilung Pieterlen zu klären.9 Im Entscheid vom 28. Dezember 2018 selbst wies die BVE die Rechtsverzögerungsbeschwerde ab. Sie führte insbesondere aus, die Gemeinde habe die einzelnen Verfahrensschritte jeweils rasch eingeleitet und das Verfahren in keiner Weise in die Länge gezogen. Teilweise seien bloss wenige Tage zwischen einzelnen Instruktionsmassnahmen vergangen.