Der Beschwerdeführer liess das Schreiben der Gemeinde vom 20. Dezember 2018 der BVE zukommen. In seiner entsprechenden Eingabe vom 24. Dezember 2018 führte er aus, für ihn als Laie sei nicht ersichtlich, was an seinem Baugesuch fehle oder ergänzt werden müsse. Die BVE teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 3. Januar 2019 mit, seine Eingabe habe aufgrund des Eingangsdatums im bereits zum Versand aufgegebenen Entscheid der BVE vom 28. Dezember 2018 nicht mehr berücksichtigt werden können. Baubewilligungsbehörde sei aber die Gemeinde Pieterlen. Unklarheiten über die