6. Das Rechtsamt stellte den Beteiligten die eingegangenen Stellungnahmen zu. Die Gemeinde Pieterlen erliess daraufhin am 2. September 2019 eine Verfügung, in der sie dem Beschwerdeführer 30 Tage Zeit gab, die vom LANAT genannten Unterlagen einzureichen. 7. Mit Schreiben vom 29. August 2019 reichte der Beschwerdeführer eine unaufgeforderte Stellungnahme mit Beweisanträgen und einer Kostennote ein. Mit Schreiben vom 3. September 2019 reichte er eine weitere Eingabe ein. 8. Auf die Rechtsschriften und übrigen Unterlagen wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.