5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Akten ein. Die Gemeinde, das AGR und das LANAT beantragen die Abweisung der Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne teilt mit, es sei nicht am Verfahren beteiligt. Das LANAT definierte in seiner Stellungnahme zudem, welche Unterlagen es vom Beschwerdeführer noch benötigt, um sein Gesuch beurteilen zu können.