4. Mit Beschwerde vom 29. Juli 2019 reichte der Beschwerdeführer bei der BVE eine weitere Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen die Gemeinde Pieterlen sowie zusätzlich gegen das AGR, das LANAT und das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne ein. Der Beschwerdeführer stellt folgende Anträge: «- Die beteiligten Behörden sind auf zeitliche Dringlichkeit anzuweisen, dem Rückweisungsentscheid aus dem Jahr 2018 ist im vollen Umfang nachzukommen. - Das Amt für Landwirtschaft hat fehlende Angaben zu meinem Betrieb und Bauvorhaben bis spätestens 1. September 2019 bei mir ein zu verlangen.