37 GBR denn auch grundsätzlich in allen, zumindest aber in den Wohnund gemischten Zonen der Gemeinde Muri bei Bern, zulässig. Auf Parzelle Nr. 1075, die direkt an das Baugrundstück angrenzt, befindet sich schliesslich ebenfalls ein moderner Flachdachbau, der mit dem geplanten Mehrfamilienhaus insbesondere in Bezug auf die grundsätzlich rechteckige Gebäudeform, die Proportionen und Dimensionen sowie die Attika vergleichbar ist.23 Das von der Beschwerdegegnerin beabsichtigte zweigeschossige Mehrfamilienhaus mit Attika steht im Übrigen wie die meisten umliegenden Gebäude parallel zur Strasse und nimmt auf die bestehenden Baufluchten Rücksicht bzw. respektiert diese.