d) Zunächst gilt zu beachten, dass unabhängig der jeweiligen baulichen Umgebung grundsätzlich auch eine moderne Architektur möglich sein muss. Vorliegend befindet sich die Bauparzelle zudem weder in einer Ortsbildschutz- noch in einer Erhaltungszone. Weiter ist auf den in den Akten befindlichen Bildern ersichtlich, dass die bestehenden Gebäude in der näheren Umgebung – insbesondere westlich der D.________strasse, wo sich die Bauparzelle befindet – unterschiedliche Baustile, Proportionen, Dimensionen, Dach- und Fassadengestaltungen aufweisen. Das umliegende Ortsbild präsentiert sich mit anderen Worten nicht einheitlich, sondern heterogen.