Neben den bereits erwähnten Ersatzpflanzungen für die Fichte (zwei Ulmen und eine Eiche) sind zudem zahlreiche weitere Bäume, Sträucher und Blumen (Zwerg-Schwarzkiefern, Parrotien, Japanische Blumenhartriegel, Winterblühende Schneebälle, Kugelhortensien etc.) auf der Bauparzelle vorgesehen. Das Bauvorhaben führt mit anderen Worten nicht zu einer ökologischen Abwertung des Baugrundstücks. Der Plan «Umgebung» 1:200, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 28. November 2019, wird jedoch von Amtes wegen im Dispositiv des vorliegenden Entscheids aufgenommen bzw. als verbindlich erklärt. 5. Ästhetik / Ortsbildschutz