GBR besteht darin, dass ein Bauvorhaben nicht zu einer ökologischen Abwertung eines Grundstücks führt. Auf dem am 28. November 2019 beim Rechtsamt eingegangenen (detaillierteren) Umgebungsgestaltungsplan ist ersichtlich, dass die Thujahecke, soweit dies das erforderliche Sichtfeld beim Strassenanschluss bzw. bei der Tiefgaragenausfahrt zulässt, durch eine Hainbuche ersetzt werden soll.