Dies gilt umso mehr, als der vom Beschwerdeführer beigezogene Baumspezialist, gemäss eigenen Aussagen des Beschwerdeführers, mangels Zutritts zur Bauparzelle keine genaue Überprüfung habe vornehmen können. Dass es auf der Bauparzelle weitere Nadelbäume gibt, die teilweise ebenfalls schräg sind, ist im Übrigen unbeachtlich. Gleiches gilt hinsichtlich der übrigen Nadelbäume im Quartier. Vorliegend geht es einzig und allein um die Fichte K.________, bei welcher es sich um einen Einzelbaum handelt.