Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die fragliche Fichte sei gesund und Fichten hätten nicht nur flache, sondern je nach Bodenqualität auch tiefe Wurzeln und könnten deutlich älter als 100 Jahre werden, gilt schliesslich Folgendes zu beachten: Die Vorinstanz hat das Fällgesuch nicht wegen dem Gesundheitszustand der Fichte gutgeheissen, sondern in erster Linie aufgrund der fragilen Baumkrone bzw. Bruchgefahr bei der Vergabelung. Der Beschwerdeführer stützt seine Ausführungen zudem lediglich auf allgemeine Internetrecherchen, wie bspw. Auszüge aus Wikipedia, sowie auf angebliche Aussagen eines von ihm beigezogenen Baumspezialisten.