Dass sich die genannten Fachbehörden und das Regierungsstatthalteramt ursprünglich gegen die Fällung ausgesprochen haben, ändert nichts daran. Einerseits basierten deren ursprüngliche Beurteilungen im Wesentlichen auf dem Bericht der Baumpflege B.________, der insbesondere in Bezug auf die Bruchgefahr im oberen Bereich der Fichte und dem damit verbundenen Sicherheitsrisiko für die angrenzende D.________strasse weniger ausführlich ausfällt als der Bericht der A.________ GmbH. Andererseits gingen die beiden Fachbehörden und das Regierungsstatthalteramt bei ihren ersten Beurteilungen fälschlicherweise lediglich von zwei anstatt drei Ersatzpflanzungen aus.