Es liegen demnach besondere Verhältnisse bzw. wichtige Gründe vor, die für eine Fällung der Fichte sprechen, was letztlich auch in beiden Berichten empfohlen wird. Dass die Fichte nicht bloss aus wirtschaftlichen Gründen gefällt werden soll, zeigt ausserdem der Umstand, wonach die Fällung des Baums bereits vor Einreichung des vorliegend umstrittenen Baugesuchs zur Debatte stand. So haben die Nutzniessenden der Liegenschaft 17 Vgl. Vortrag der Forstdirektion an den Regierungsrat zuhanden des Grossen Rats betreffend Naturschutzgesetz, S. 4. 18 Vgl. Vorakten, pag. 128 f. 19 Vgl. Vorakten, pag. 175 f.