d) Mit dem Fällgesuch vom 21. August 2018 reichte die Beschwerdegegnerin unter anderem den Bericht der Baumpflege B.________ aus H.________ vom 20. August 201818 ein. Darin wird empfohlen, die Fichte aus Sicherheitsgründen vor den Bauarbeiten zu fällen. Die Fichte sei zwar gut im Boden verankert und weise keine markanten Schäden auf. Das Bauvorhaben greife aber in deren Wurzelbereich ein. Eine mögliche Schwachstelle befinde sich zudem im oberen Viertel der Baumkrone, wo sich der Hauptstamm in einen zweiten Stamm teile. Bei dieser spitzwinkligen Vergabelung bestehe Bruchgefahr, welche für die nähere Umgebung eine Bedrohung sein könne.